MAV

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Die Mitarbeitervertretung

des Kirchenkreises Syke-Hoya 

Was ist die Mitarbeitervertretung?
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist eine Art "Betriebsrat" in der evangelischen Kirche. Im evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Syke-Hoya vertritt die Mitarbeitervertretung die berechtigten Interessen und Belange von fast 400 kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber Kirche.
Die Mitarbeitervertretung setzt sich partnerschaftlich mit den Kirchenvorständen, Kirchenkreisvorstand und Leitung von Kirchenkreis-Einrichtungen für den Arbeitsfrieden ein.
Gegenüber diesen Leitungsgremien tritt sie gegebenenfalls dafür ein, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und rechtmäßig behandelt werden.
Die neun Mitarbeiter der MAV im Kirchenkreis Syke-Hoya sind für diese Aufgabe geschult und zum Teil freigestellt worden. Darum: Rufen Sie gerne an oder sprechen Sie einen von uns an. Jede Anfrage wird vertraulich behandelt!

Was tut die Mitarbeitervertretung?
• Sie setzt sich dafür ein, dass Vereinbarungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und kirchlichem Arbeitgeber andererseits eingehalten werden.
• Sie kennt die Rechte kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, berät und unterstützt sie bei Konflikten mit dem kirchlichen Arbeitgeber.
• Sie nimmt Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen und verhandelt mit dem kirchlichen Arbeitgeber darüber, dass sie behandelt und gegebenenfalls umgesetzt werden.
• Sie fördert die Eingliederung und berufliche Entwicklung insbesondere von schwerbehinderten, älteren und ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
• Sie setzt sich für die Gleichstellung und Gemeinschaft von Frauen und Männern am kirchlichen Arbeitsplatz ein.
• Sie lädt mindestens einmal im Jahr zu einer Mitarbeiterversammlung ein und berichtet dort von ihrer Arbeit.

 

Die Mitarbeitervertretung muss vor personellen Entscheidungen beteiligt werden. Sie hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

Hier geben wir Ihnen nur einige Beispiele, bei denen es wichtig ist, sich mit uns in Verbindung zu setzen:

• Einstellung• Regelung der täglichen Arbeitszeit
• Versetzung• Aufstellen von Dienst- und Urlaubsplänen
• Kündigung• Dauerhafte Übertragung einer Tätigkeit
• Unfallverhütung• Erhebung von persönlichen Daten
• Reduzierung der Arbeitszeit• Überwachung von Verhalten und Leistung
• Berurteilungskriterien• Regelungen zur Teilnahme an Fortbildungen

Sie können sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit an die Mitarbeitervertretung wenden. Wir unterliegen der Schweigepflicht und werden erst dann mit Ihrem Anstellungsträger in Kontak treten, wenn Sie uns dazu beauftragen.