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Dorfhelferinnenwerk

Die Dorfhelferinnen stehen allen Familien im ländlichen Raum zur Verfügung. Die Kosten tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die Krankenkassen.

Es gilt, die Mutter, die Hausfrau, befristet zu vertreten bei einer Krankheit, Schwangerschaft, Kur oder bei einem Todesfall in der Familie.

Entscheidend ist dabei immer die Versorgung hilfsbedürftiger Personen (Kinder oder alte Menschen) in der Familie.