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Zuschüsse zu Urlaub mit der Familie

Nachricht Syke, 04. Juni 2014

Das Diakonische Werk informiert über Familienerholung

Urlaub können Familien auch bei geringem Einkommen machen. Es gibt Zuschüsse des Landes für Familienerholung und es stehen noch Landesmittel dafür zur Verfügung. Darauf weisen jetzt die Kurenberaterinnen des Diakonischen Werkes im evangelischen Kirchenkreis Syke-Hoya Anke Cordes mit Sitz in Syke und Sonja Weigel mit Sitz in Hoya hin. Hier erhalten die Familien und Alleinerziehende wohnortsnahe, professionelle Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung.

Das Land fördert Erholungsurlaube für Familien mit 3 Kindern, für Familien mit einem behinderten Kind und allein Erziehende vorrangig vor Familien mit mindestens zwei Kindern. Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu 5 Euro für jedes Elternteil und 10 Euro für jedes Kind. Für behinderte Kinder werden über die allgemeinen Fördersätze hinaus zusätzlich bis zu 10 Euro je Übernachtungstag gewährt. Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten neben den allgemeinen Fördersätzen zusätzlich bis zu 5 Euro je Übernachtungstag und Person. In begründeten Fällen ist eine Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.
Der Urlaub in Deutschland kann vom Hotel über Ferienwohnung oder Bauernhof bis hin zum Campingplatz geplant werden und zwischen 7 und 14 Tagen dauern. Zusätzlich gibt es 70 spezielle gemeinnützige Familienferienstätten, davon 12 in Niedersachsen mit 7 auf ostfriesischen Inseln: Infos findet man unter www.urlaub-mit-der-familie.de. Der Antrag kann nur über Wohlfahrtsverbände wie das Diakonische Werk gestellt werden. Wer schon gebucht hat, kann sogar noch für den Urlaub in den Oster- oder Sommerferien einen Zuschuss bekommen.
Am besten bringt man Einkommensnachweise und Buchungsbestätigung zum Gespräch mit den Beraterinnen in Syke oder Hoya gleich mit. Die können meist schnell sagen, ob ein Zuschuss zu erwarten ist. Sie stellen den Antrag und oft schon nach zwei Wochen erhalten sie eine Zuschuss-Zusage. Nach Ende des Urlaubes werden dann die Belege über die Beraterinnen eingereicht und dann über das Diakonische Werk der evangelischen Landeskirche Hannovers beim Land Niedersachsen abgerechnet. In der Regel reichen Belege über Reisekosten und Übernachtung. Eventuell können auch Quittungen über den Kauf von Nahrungsmitteln – nicht aber Alkohol und Tabak – eingereicht werden, wenn man nicht schon auf die Zuschuss-Summe durch die anderen Belege kommt.
„Es lohnt sich vor allem für Familien mit vielen Kindern und Alleinerziehende“ sagt Cordes. Alle zwei Jahre kann ein Antrag gestellt werden.
 
Nähere Informationen und Beratung sind erhältlich im Diakonischen Werk montags von 8 bis 10 Uhr oder mittwochs von 14 bis 16 Uhr bei Anke Cordes, Herrlichkeit 24 in Syke, Telefon: 04242/168721 (Mail: Anke.Cordes@evlka.de) und
dienstags und donnerstags von 9 bis 11 Uhr bei Sonja Weigel, Kirchstr. 14 in Hoya, Telefon: 04251/3062 (Mail: Sonja.Weigel@evlka.de).
 
Informationen gibt es auch im Internet unter www.ev-familienerholung.de