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Die Kassenstelle

Kirchliche Kassenverwaltung
Transparenz ist wichtig bei der kirchlichen Kassenverwaltung.

Wer bezahlt die Rechnungen der Kirche? "Innerhalb einer Körperschaft hat eine Kasse den gesamten Zahlungsverkehr abzuwickeln, die Buchungen vorzunehmen, die Rechnungsbelege zu sammeln und die Rechnungslegung vorzubereiten" und "für mehrere Körperschaften kann eine gemeinsame Kasse gebildet werden (z. B. Rentamt)". So heißt es lapidar in der Haushaltsordnung für kirchliche Körperschaften (KonfHOK)2.

Die Kassenstelle des Kirchenkreisamtes Syke ist tätig für 28 Kirchengemeinden und für den Kirchenkreis Syke-Hoya und hat inzwischen eine doppische Buchführung, wie sie auch in Kommunen mittlerweile üblich ist.

Sonderkassen werden geführt für die drei ambulanten pflegerischen Dienste in Bruchhausen-Vilsen, Hoya und Syke.

Die Kassenstelle arbeitet selbständig und von der Verwaltung getrennt. Dem Kassenleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Kassengeschäfte verantwortlich ist, stehen mehrere Mitarbeiterinnen zur Seite, die auf Grund ihrer Ausbildung und/oder Erfahrung, die vielfältigen Aufgaben wahrnehmen.

So werden einerseits in der Kassenstelle die täglich eingehenden Kontoauszüge bearbeitet und andererseits die von Körperschaften und Einrichtungen zugesandten Rechnungen, Abrechnungen und dergleichen geprüft und für die Buchung und Zahlung vorbereitet. Dabei sind die komplexen Haushaltsvorschriften samt Durchführungsbestimmungen, nämlich die KonfHOK, und die dazu nach Bedarf erlassenen Rundverfügungen sowie Erläuterungen zu beachten.

Die Kassenstelle verwaltet somit die Mittel der einzelnen Körperschaften und Einrichtungen, auch von unselbständigen Stiftungen, die in einigen Kirchengemeinden mittlerweile entstanden sind. Das sind in erster Linie die Zuweisungen, die der Kirchenkreis aus Mitteln der Landeskirchensteuer von der hannoverschen Landeskirche erhält und darüber hinaus Zuweisungen von anderen kirchlichen Stellen, Zuschüsse von Dritten, Gebühren, Spenden und Kollekten.

Alle diese Mittel dienen dazu, dass der Kirchenkreis, die Kirchengemeinden und Einrichtungen ihren Verpflichtungen und den vielfältigen Aufgaben nachkommen können. Die Mittel müssen getrennt in den Haushalten der einzelnen Körperschaften und Einrichtungen nachgewiesen werden. Verwaltet werden sie, mit Ausnahme der drei ambulanten pflegerischen Dienste, als ein Kassenbestand.

Es ist immer darauf zu achten, dass die zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Bestände im Bedarfsfalle zur Verfügung stehen. Es ist aber genauso darauf zu achten, dass die vorerst nicht benötigten Mittel und auch das Kapitalvermögen eine höchstmögliche Verzinsung erzielen.

Das von der Kassenstelle wahrgenommene Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen unterliegt einer örtlichen (Kirchenkreisvorstand) und überörtlichen (Aufsichtsbehörde) Prüfung. Für beide zuständigen Organe führt das Rechnungsprüfungsamt der hannoverschen Landeskirche die Prüfungen durch.

2 KonfHOK vom 22. Mai 1984, V. Abschnitt §63

Holger Flachmeier

Sprechzeiten:
Di. & Do.

Heike Veldmann
Regina Göbberd
Bettina Kaiser
Beate Lichthorn-Telthörster
Silke Lohmeyer-Bockhop
Sandra Oostinga
Inga Ruröde
Heike Veldmann
Heike Werner
Mareen Winkelmann-Buente