Kundeninformation

Die fast kostenlosen Lebensmittel werden zu einem symbolischen Preis von 2 Euro pro Erwachsenem ausgegeben, je Kind werden 50 Cent verlangt.

Wer hat Anspruch auf Lebensmittel der Tafel?

Um Lebensmittel der Tafel beziehen zu können, benötigen Sie einen Tafelausweis. Dieser wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld nach SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit Leistungen nach SGB XII
  • wenn Rente bzw. sonstiges Einkommen gering ist, in etwa staatlichen Zuschüssen entspricht

Wo erhält man einen Tafelausweis?

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines aktuellen Einkommensbescheides können Sie einen Tafelausweis in den Ausgabestellen bekommen.